Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung.
Gültigkeit: ab September 2024
1 - Anmeldung | Gutscheine
Unsere Kurse stehen Ihnen offen, wenn Sie das 16. Altersjahr erreicht haben. Für die SeniorenUni liegt das Mindestalter bei 58 Jahren. Melden Sie sich für einen unserer Kurse an, verpflichten Sie sich zur Bezahlung der Kursgebühr. Ihre Anmeldung wird nach Eingangsdatum berücksichtigt.
Nach Kursbeginn ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Ausgenommen sind Sprach- und Grundbildungskurse. Hier ist ein Quereinstieg in der Regel möglich, wenn es freie Plätze gibt.
Falls Sie mit Gutscheinen bezahlen möchten, müssen Sie diese zusammen mit Ihrer Anmeldung einreichen. Nachträglich eingesandte Gutscheine können nicht mehr verrechnet werden.
2 - Bestätigung der Anmeldung | Durchführung des Kurses
Melden Sie sich über unsere Website an, erhalten Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung. Wenn Sie sich telefonisch oder schriftlich für einen Kurs anmelden, erhalten Sie keine Empfangsbestätigung.
Eine Anmeldung, egal über welchen Kanal, ist verbindlich.
Sobald das Teilnehmenden-Minimum erreicht ist, erhalten Sie die Rechnung (in der Regel per E-Mail). Diese ist gleichzeitig die Bestätigung, dass der Kurs definitiv durchgeführt wird.
Wird das Teilnehmenden-Minimum nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Dies erfahren Sie schriftlich, spätestens fünf Werktage vor Kursbeginn. Haben Sie bis fünf Tage vor Kursbeginn noch keine schriftliche Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie, direkt bei der Geschäftsstelle nachzufragen.
Sollte aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen der Kurs nicht vor Ort stattfinden können, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu denselben Konditionen in einen Onlinekurs umzuwandeln.
3 - Abmeldung
Abmeldung innerhalb der Abmeldefrist:
Können Sie an einem gebuchten Kurs nicht teilnehmen, müssen Sie sich schriftlich beim Sekretariat der Geschäftsstelle bis eine Woche (7 Kalendertage) vor Kursbeginn abmelden. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum Ihres Schreibens in unserer Geschäftsstelle. In diesem Fall bezahlen Sie eine Abmeldegebühr von CHF 30.–.
Ist der Kurspreis niedriger als die Abmeldegebühr ist nur der niedrigere Kurspreis geschuldet.
Erfolgt gemeinsam mit der Abmeldung eine Umbuchung in einen anderen Kurs, dessen Kursgebühr gleich hoch oder höher ist, entfällt die Abmeldegebühr.
Abmeldung nach der Abmeldefrist:
Bei einer Abmeldung nach der Abmeldefrist müssen Sie die vollen Kursgebühren bezahlen.
Im bezeugten Krankheitsfall (Arztzeugnis) sind nur die Abmeldegebühr und das Kursgeld für die besuchten Lektionen geschuldet. Erfolgt mit der Abmeldung im Krankheitsfall eine Umbuchung in einen anderen Kurs, dessen Kursgebühr gleich hoch oder höher ist, entfällt die Abmeldegebühr.
Abmeldungen bei der Kursleitung oder Nichtbezahlen des Kursgeldes werden nicht als Abmeldung akzeptiert.
4 - Sprachkurse
Kurswechsel:
Bei Sprachkursen ist es möglich in ein anderes Niveau derselben Sprache zu wechseln. Dies ist nur innerhalb der beiden ersten Kurswochen nach dem regulären Kursstart möglich.
Steigen Sie als Quereinsteiger in den Sprachkurs ein, ist ein Kurswechsel nicht mehr möglich.
Quereinstieg:
Es ist möglich in einen bereits laufenden Sprachkurs einzusteigen, sofern es freie Plätze gibt. Steigen Sie bis und mit der dritten Kurswoche ein, ist der reguläre Kurspreis fällig. Steigen Sie ab der vierten Kurswoche ein, reduziert sich der Kurspreis pro rata plus einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.–
Gruppengrösse und Kursdauer:
Unsere Sprachkurse werden ab 5 bis 12 Teilnehmenden durchgeführt. Die Dauer der Kurslektionen richtet sich nach der Gruppengrösse:
• 75 Minuten bei 5–7 Teilnehmenden
• 90 Minuten bei 8–12 Teilnehmenden
Hat ein Sprachkurs bei Kursstart 3–4 Teilnehmende, kann der Kurs in den ersten zwei Kurswochen mit einer Kursdauer von 60 Minuten starten. Kommen keine weiteren Teilnehmenden hinzu, erhalten Sie eine Kleinstgruppenofferte.
5 - Kurspreis | Versäumte Lektionen
Unsere Kurspreise sind im Kursprogramm bei jedem einzelnen Kurs angegeben. Versäumte Kursstunden berechtigen Sie nicht zu einem Kursgeldabzug. Sie können die versäumten Stunden auch nicht nachholen.
6 - Rechnung | Zahlungsfrist
Sofern nicht anders angegeben erhalten Sie die Rechnung per E-Mail. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Für die Begleichung der Rechnung ist der beiliegende Einzahlungsschein zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Zahlungsverzug im Falle einer 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.– anfällt.
7 - Kursgeldreduktion
Wenn Sie studieren, eine berufliche Grundbildung durchlaufen oder eine KulturLegi von der Caritas besitzen, können Sie auf alle Kurse mind. 15% Kursgeldreduktion beantragen.
Für ausgewählte Kurse ist mit der KulturLegi eine Ermässigung bis zu 50% möglich.
Für die Grundbildungskurse beträgt die Ermässigung 50%.
Legen Sie Ihrer Kursanmeldung einen schriftlichen Antrag und eine Kopie Ihres entsprechenden Ausweises bei. Und denken Sie daran, dass Sie dies jedes Semester tun müssen. Nachträglich eingehende Anträge auf Kursgeldreduktion können wir leider nicht berücksichtigen.
8 - Kursausweis
Sie finden Ihren Kursausweis auf dem Rechnungsformular, das Sie per E-Mail erhalten. Dieser berechtigt Sie zum Eintritt in den jeweiligen Kurs.
Bitte nehmen Sie Ihren Kursausweis in digitaler oder gedruckter Form zum Kurs mit und legen Sie ihn der Türkontrolle oder der Kursleitung auf Verlangen vor.
Bei den Sprachkursen gilt die Rechnung als Kursausweis. Der Kursausweis ist persönlich und nicht übertragbar.
9 - Versicherung
Die Volkshochschule beider Basel übernimmt keine Haftung. Sie sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich, wenn Sie während der Kurszeit verunfallen, Wertgegenstände verlieren, bestohlen werden oder Einrichtungen beschädigen.
10 - Anerkennung als berufliche Weiterbildung
Sie können sich Volkshochschulkurse als Weiterbildung anrechnen lassen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Kursbestätigung aus.
11 - Vertragspartnerschaft
Vertragspartner*in der Volkshochschule sind Sie als Privatperson. Das gilt, auch wenn Ihr*e Arbeitgeber*in Ihnen den Kurs bezahlt.